Bushaltestellen ohne Haltebuchten

.In den vergangenen Wochen habe ich Nachfragen bekommen, wieso (in Hahndorf) die Haltebuchten im Rahmen des Umbaus auf Barrierefreiheit zurückgebaut werden und sogenannte Haltestellenkaps errichtet werden. Nach Rücksprache mit dem Goslarer Verwaltung muss man sich hier nach Regeln des Nahverkehrsplans (NVP) richten. Ausnahmen unterliegen besonderen Begründungen, so ist die Haltestelle Hahndorf-MItte nur mit einer Haltebucht verblieben, da die Verkehrssituation aufgrund des Kurvenbereichs schwerer einzusehen ist.

Die Einhaltung der Vorgaben des NVP ist u.a. maßgeblich für die Förderfähigkeit von ÖPNV-Maßnahmen.

Auszug aus dem NVP 2020, Seite 385

Ausgestaltung von Bushaltestellen und Warteflächen 

Die Gestaltung von Haltestellenbereichen hat Auswirkungen auf die Qualität des Verkehrsablaufs und auf die Attraktivität für die Fahrgäste. Aus betrieblichen sowie aus Sicherheits- und Komfortgründen sind Haltepositionen deshalb im Regelfall als Fahrbahnrandhaltestelle bzw. als Haltestellenkap anzulegen, sofern nicht besondere Verkehrsanlagen vorhanden bzw. geplant sind oder besonders unsichere Verkehrsverhältnisse vorliegen. Die Beibehaltung oder Neueinrichtung einer Busbucht ist in jedem Einzelfall zu prüfen und zu begründen. 

Busbuchten, die früher im Verlauf von Parkständen angeordnet wurden, sind regelmäßig zu Haltestellenkaps umzubauen. Hierbei wird der Parkstreifen unterbrochen und der Bordstein im Haltestellenbereich bis an den Rand der Fahrbahn gezogen. So bildet der Bordstein im Haltestellenbereich eine Linie mit den Außenkanten der vor bzw. hinter der Haltestelle liegenden Parkstreifen.

Vorhandene Busbuchten am Fahrbahnrand sind ebenfalls derart zurückzubauen, dass Busse die Haltestellen gerade anfahren und für die Dauer des Fahrgastwechsels auf der Fahrbahn halten können.

https://www.regionalverband-braunschweig.de/nvp/

Mehrwertsteuer in der Gastronomie soll bei 7% bleiben.

Im Rahmen einer Sitzung der CDU im Landkreis Goslar (25.10.2023) haben wir Vorstandsmitglieder uns für ein Beibehalten des 7%igen Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie ausgesprochen. Steigende Energiekosten, die Problematik im Bereich der Personalakquise, steigende Inflation und weitere Argumente erschweren den Gastronomiebetrieben zunehmend einen wirtschaftlichen Betrieb. Die CDU-Bundestagsfraktion hat hierzu einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht, den auch wir vor Ort unterstützen.

Gesetzentwurf der Unionsfraktion

Die CDU/CSU-Fraktion verweist darauf, dass die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent zum 1. Juli 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführt und mehrfach verlängert worden sei – zuletzt bis Ende 2023. Nach Angaben der CDU/CSU-Fraktion wurde die Verlängerung mit durch die Corona-Pandemie eingetretenen Verhaltensänderungen begründet. Es sei angenommen worden, dass die Verbraucher verstärkt geliefertes oder mitgenommenes Essen konsumieren würden, das dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliege. Mit der Senkung sollten Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.Die Entfristung und dauerhafte Anwendung des ermäßigten Satzes in der Gastronomie führen nach Ansicht der Unionsfraktion zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie angesichts steigender Belastungen vor allem durch hohe Energie- und Einkaufspreise. Dies gelte unabhängig von Verhaltensänderungen.

Vor allem im ländlichen Raum seien Restaurants und Wirtshäuser unverzichtbare Treffpunkte. Eine lebendige und vielfältige Restaurantkultur trage wesentlich zur Lebens- und Standortqualität sowie zur Attraktivität als Reiseziel für in- und ausländische Gäste bei.

Außerdem weisen die Abgeordneten darauf hin, dass ein Auslaufen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes eine grundsätzliche Wettbewerbsbenachteiligung innerhalb Europas bedeute. 23 der 27 EU-Mitgliedstaaten gewährten ihrer Gastronomie einen ermäßigten Steuersatz. Die ab dem Jahr 2024 zu erwartenden Umsatzsteuer-Mindereinnahmen gibt die Fraktion mit jährlich rund 3,3 Milliarden Euro an. (hle/hau/16.03.2023) 

Quelle:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-umsatzsteuergesetz-936474

Gewinner ist der Sport – unsere Sportvereine

In der Ratssitzung am 10.10.2023 wurden die neuen Richtlinien zur Förderung des Sports in der Stadt Goslar verabschiedet.

Hierzu habe ich für die CDU-Fraktion wie folgt ausgeführt:

Gewinner auf allen Seiten, so könnte man die heutige Beschlussfassung für die Sportförderrichtlinien bezeichnen.

Als wir in 2022 den Ursprungsantrag zur Überarbeitung der Richtlinien stellten,  erwuchs schnell der Gedanke im Austausch zwischen Vereinen, Verwaltung und Politik nach einer gerechten Berechnung für alle Vereine, auch was die Pflegezuschüsse anbelangt.

Ein Gewinner ist das Team Lisa Märten und Sven Busse (Verwaltung Stadt Goslar, Fachbereich 2), die eine von allen Seiten akzeptierteBerechnungsgrundlage vorlegten, welche die Basis für die heutige Vorlage ist.

Gewinner sind die Teilnehmer an den Gesprächen in der AG Sport, in denen die unterschiedlichen Sichtweisen offen kommuniziert wurden, da es zu diesem Zeitpunkt eben nicht nur Gewinner bei den Neuberechnungen gegeben hat. Das Verlierer um ihre Position kämpfen, gehört dann nicht nur im Sport dazu. 

Politik war dann als Schiedsrichter gefordert. Was ist gerecht, wenn die Mehrheit der Vereine in der Vergangenheit zu geringe Zuschüsse erhalten hat, einige wenige aber überhöhte?

Die anwesenden politischen Vertreter waren sich einig, an einer möglichst zufriedenstellenden Lösung für alle Vereine zu arbeiten. Aber wo liegt diese Lösung ?

In der Mitte ? Sicher ein Ansatz, der auch bei uns diskutiert wurde. 

Auf der Zielgeraden wurde deutlich, dass es keine Verlierer geben soll, zumal die Differenz beim Finanzbedarf als gering und vertretbar bezeichnet werden darf. 

Heute beschließen wir, dass kein Verein schlechter gestellt wird, andere Vereine bei den Zuschüssen aber deutlich stärker partizipieren und somit den Minderbetrag aus vergangenen Jahren in Zukunft kompensiert bekommen.

Die CDU sieht somit alle Beteiligten als Gewinner und freut sich den Anstoß hierzu gegeben zu haben. Den Hinweis der Linken nur vereinseigene Objekte zu berücksichtigen, finden wir richtig.

Schön, wenn Politik so auch funktioniert und sich alle als Gewinner fühlen dürfen.

Abschließend möchte ich noch anmerken, dass es uns ebenso freut, dass unser Antrag 2020/143-01 zur Erneuerung und Umrüstung auf LED-Technik bei Flutlichtanlagen auf unseren Sportplätzen Punkt für Punkt in die Umsetzung kommt, siehe heutige Mitteilung 2021/274.

Der Sport gewinnt. Licht an.

Vielen Dank.

Sportliche Grüße

Norbert Schecke

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Hier die neuen Richtlinien:

Stadt Goslar
Die Oberbürgermeisterin

Richtlinien zur Förderung des Sportes in der Stadt Goslar

I. Grundsätzliches

  1. Die Stadt Goslar gewährt nach diesen Richtlinien Zuschüsse an Goslarer Sportvereine.

2. Die Zuschüsse werden nur im Rahmen der im Haushaltsplan der Stadt Goslar bereitge- stellten Mittel gewährt. Eine Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

3. Sportvereinen können nur Zuschüsse gewährt werden, wenn sie im Vereinsregister einge- tragen sind und die Gemeinnützigkeit durch die Finanzbehörde bescheinigt worden ist.

II. Förderbedingungen

  1. Zuschüsse für Kinder- und Jugendliche

Den Sportvereinen wird für jedes Mitglied (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) ein Zu- schuss in Höhe von 10 € pro Jahr gewährt. Grundlage für die Auszahlung ist die durchge- führte Bestandserhebung durch den Kreissportbund, welche der Stadt Goslar zu Beginn eines jeden Jahres mitgeteilt wird.

2. Zuschüsse zu Investitionen

Für Sportstätten und Sporteinrichtungen, die ausschließlich zu sportlichen Zwecken ge- nutzt werden sowie sich im Eigentum des Vereins befinden oder über die gleichstehende langfristige Rechte bzw. langfristig vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte mit in der Re- gel einer Laufzeit von noch mindestens 12 Jahren ab dem Jahr der Antragstellung beste- hen, können für erforderliche Investitionen Zuschüsse in grundsätzlicher Höhe von bis zu 25 % gewährt werden.

Die Antragstellung ist bis zum 31.08. eines jeden Jahres möglich; eine Auszahlung erfolgt nach Genehmigung der Haushaltssatzung im Folgejahr.
Abweichende Einzelfallentscheidungen sind in begründeten Ausnahmen möglich.

3. Zuschüsse zu Betriebskosten

Für die Unterhaltung und Pflege der unter Ziffer II Nr. 2 genannten Sportstätten und Sporteinrichtungen kann auf Antrag ein Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von 25 % gewährt werden.
Zu den Betriebskosten gehören die Ausgaben für Grundsteuer, Strom, Wasser, Gas/Heizöl, Straßen- und Gebäudereinigung, Müllgebühren, Schornsteinfeger, Erbbauzin- sen und Versicherungen. Die Übernahme der Betriebskosten gewerblich genutzter Räum- lichkeiten ist ausgeschlossen. Eine Trennung der Kosten ist in solchen Fällen durch den jeweiligen Verein nachzuweisen. Sollte eine separate Rechnungsstellung durch den Ener- gieversorger nicht möglich sein, so wird die sportliche Nutzung anhand der Größe der ge- nutzten Räumlichkeiten ermittelt.

Die Antragstellung für die Bezuschussung der Betriebskosten des vergangenen Jahres ist grundsätzlich bis zum 30.04. eines jeden Jahres möglich.
Eine Zuwendung kann nur erfolgen, wenn keine Drittmittel von anderen Stellen (z. B. Lan- dessportbund) in Anspruch genommen werden.

4. Zuschüsse für Goslarer Fußball- und Hockeyvereine

Durch Abschluss einer Überlassungsvereinbarung mit der Stadt Goslar werden im Rah- men dieser kostenfreien Überlassungen der städtischen Sportanlagen an die nutzenden Vereine zur Ausübung des Sport- und Trainingsbetriebes pauschale Sportförderzuschüsse an diese Vereine gezahlt, die in Eigenregie für die Pflege der Sportanlage zuständig sind. Die Sportförderzuschüsse werden für die nachfolgend genannten Vereine wie folgt ge- währt:

Goslarer Sport-Club e. V. 37.507,92 €

VfL Oker e. V.  24.026,90 €

SV Glückauf Rammelsberg e. V. 18.187,19 €

TSG Jerstedt e. V. 14.969,54 €

FG Vienenburg Wiedelah e. V. 13.507,64 €

WSV Wiedelah e. V. 11.275,51 €

TSV Lengde e. V. 10.403,09 €

SV Hahndorf e. V. 9.397,06 €

TSV Lochtum e. V. 9.318,46 €

SV Weddingen e. V. 9.090,52 €

TSV Immenrode e. V. 8.257,41 €

Goslarer Hockey-Club e. V. 6.327,02 €

Diese jährlichen Zuschussbeträge werden den Vereinen in 1⁄4 Jahresraten jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. ausgezahlt.

Ziel und Zweck der gezahlten Sportförderzuschüsse werden in regelmäßigen Abständen auf deren ordnungsgemäße Verwendung überprüft und bei Bedarf angepasst.

III. Sportanlagen

Sämtliche städtische Sportanlagen, ausschließlich der Frei- und Hallenbäder, werden den Goslarer Sportvereinen im Rahmen der bestehenden Überlassungsvereinbarungen (ei- genverantwortliche Nutzung) zur Verfügung gestellt.

IV. Verfahren

Für die Zuschussgewährung finden die allgemeinen Förderrichtlinien der Stadt Goslar An- wendung.

V. Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Jürgenohl: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Pressemitteilung vom 05.10.2023

„Es ist schlichtweg falsch, wenn die Kritiker des Pfalzquartiers behaupten oder es zumindest so erscheinen lassen wollen, dass die Rücknahme des Grundsatzbeschlusses für das Kultur- und Bildungszentrum zugunsten einer städtischen Beteiligung bei der Stadthalle erfolgt.“ stellt CDU-Fraktionsvorsitzender Norbert Schecke klar und auch der Vorwurf des Stadtteilvereinsvorsitzenden Mario Tippe „Jürgenohl sei unbeliebt.“  will er so nicht stehen lassen.

Die aktuelle Abkehr von einer Umsetzung des Kultur- und Bildungszentrums in Jürgenohl ist für die CDU in mehreren Punkten begründet. Neben der deutlichen Steigerung des städtischen Anteils um mehr als das fünffache (!), ist auch der Mensenbau für die Schule und der restliche Erhalt der Außenfläche des Schulgeländes von großer Bedeutung. „Und wir müssen auch den Fakt anerkennen, dass das Goslarer Gebäudemanagement klar formuliert hat, einen Neubau bis Ende 2025 aus personellen Gründen schlichtweg nicht umgesetzt zu bekommen.“ verweist Schecke auf entsprechende Aussagen.

„Wir halten es zudem für richtig, wenn in diesem Kontext noch einmal mögliche Alternativen bei Bestandsimmobilien geprüft werden. Ein Gedanke, der im Übrigen „im zwischenpolitischen Raum“ von mehreren Akteuren getragen wurde.“ macht Schecke deutlich und zeigt sich über SPD-Pressemitteilungen hierzu zumindest verwundert.

In diesem Zusammenhang hat Schecke selbst mit seinem Kollegen Claus-E. Roschanski den

Austausch mit dem SV Rammelsberg gesucht. Der Gedanke hier ist es, ggf. den dortigen Clubraum entsprechend zu vergrößern und auch die Flächen des Behelfsparkraums mit dem 

Wildwuchs zu betrachten. „Der Vorstand des SVR ist hier gesprächsbereit.“  so berichten Schecke und Roschanski, „die Verwaltung ist informiert.“ Roschanski, der als Jürgenohler Kind bekanntermaßen das Verschieben vom Kultur- und Bildungszentrum kritisiert hat, macht aber auch deutlich, dass er weiter an Lösungen arbeiten möchte, wenn die politische Mehrheit der Verwaltungsvorlage folgt.

Weiter möchte die CDU deutlich machen, dass das jetzt skizzierte Bild vom „ungeliebten Stadtteil Jürgenohl“ so nichtzutreffend ist. „Wir finden es unredlich, wenn man Dinge auflistet, die verschoben werden, wie den Kreisverkehr Marienburger Str. / Ortelsburger Str., aber Leistungen für Jürgenohl nicht erwähnt werden.“ meint Schecke und verweist auf die Entwicklungen im Fliegerhorst, u.a. mit dem lang ersehnten Drogeriemarkt (für den insbesondere Roschanski jahrelang gekämpft hat), die Investitionen am Jugendzentrum B6 und die Sanierung der Bromberger Str., die Neugestaltung des Marktplatzes, die Soforthilfe für den SV Rammelsberg, die Schaffung des Jugendplatzes neben dem Hansa-Seniorenzentrum, welches selber auch seit 2015 ein wichtiges Angebot für Senioren im Stadtteil darstellt. „Mit so einer kolportierten Sichtweise will man eine Neiddebatte im Kontext zum Pfalzquartier schaffen.“ ist sich Schecke mit seinen Fraktionsmitgliedern sicher: „Der Austausch von Argumenten und Sichtweisen muss bei vorhandener Emotionalität gewahrt sein, dann fühlt sich der Bürger mitgenommen. Ein schlichtes gegeneinander Aufrechnen von Einzelmaßnahmen halten wir für falsch und wenig objektiv.“

Freundliche Grüße

Norbert Schecke, CDU-Fraktionsvorsitzender

Claus-E. Roschanski, CDU-Ratsherr