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Bushaltestellen ohne Haltebuchten

.In den vergangenen Wochen habe ich Nachfragen bekommen, wieso (in Hahndorf) die Haltebuchten im Rahmen des Umbaus auf Barrierefreiheit zurückgebaut werden und sogenannte Haltestellenkaps errichtet werden. Nach Rücksprache mit dem Goslarer Verwaltung muss man sich hier nach Regeln des Nahverkehrsplans (NVP) richten. Ausnahmen unterliegen besonderen Begründungen, so ist die Haltestelle Hahndorf-MItte nur mit einer Haltebucht verblieben, da die Verkehrssituation aufgrund des Kurvenbereichs schwerer einzusehen ist.

Die Einhaltung der Vorgaben des NVP ist u.a. maßgeblich für die Förderfähigkeit von ÖPNV-Maßnahmen.

Auszug aus dem NVP 2020, Seite 385

Ausgestaltung von Bushaltestellen und Warteflächen 

Die Gestaltung von Haltestellenbereichen hat Auswirkungen auf die Qualität des Verkehrsablaufs und auf die Attraktivität für die Fahrgäste. Aus betrieblichen sowie aus Sicherheits- und Komfortgründen sind Haltepositionen deshalb im Regelfall als Fahrbahnrandhaltestelle bzw. als Haltestellenkap anzulegen, sofern nicht besondere Verkehrsanlagen vorhanden bzw. geplant sind oder besonders unsichere Verkehrsverhältnisse vorliegen. Die Beibehaltung oder Neueinrichtung einer Busbucht ist in jedem Einzelfall zu prüfen und zu begründen. 

Busbuchten, die früher im Verlauf von Parkständen angeordnet wurden, sind regelmäßig zu Haltestellenkaps umzubauen. Hierbei wird der Parkstreifen unterbrochen und der Bordstein im Haltestellenbereich bis an den Rand der Fahrbahn gezogen. So bildet der Bordstein im Haltestellenbereich eine Linie mit den Außenkanten der vor bzw. hinter der Haltestelle liegenden Parkstreifen.

Vorhandene Busbuchten am Fahrbahnrand sind ebenfalls derart zurückzubauen, dass Busse die Haltestellen gerade anfahren und für die Dauer des Fahrgastwechsels auf der Fahrbahn halten können.

https://www.regionalverband-braunschweig.de/nvp/